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Mittwoch, 14. Januar 2009

Helmpflicht

Das tragische Geschehen um den Skiunfall des Thüringischen Ministerpräsidenten hat die Notwendigkeit des Helmtragens überdeutlich gemacht. Das Hessische Kultusministerium weist in einem diesbezüglichen Erlass auf die Notwendigkeit der Helmpflicht bei schulischen Veranstaltungen hin, weil damit das Risiko von Kopfverletzungen deutlich entschärft werden kann. Gleiches gilt ja auch für die Benutzung von Fahrradhelmen.
Wir fordern deshalb alle Eltern auf, Ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und Ihre Lieblinge mit Helmen auszurüsten. Wenn Sie dann vorbildlich selbst einen Helm tragen, sind Sie perfekt.

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