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Mittwoch, 4. November 2009

Versicherung bei Klassenfahrt

Immer wieder finden sich engagierte Eltern zum Glück für alle bereit, die Klassenfahrten und Ausflüge nicht nur finanziell, sondern auch durch persönlichen Einsatz zu unterstützen und als zusätzliche Betreuungsperson mitzufahren. Wenn solch engagierten Eltern aber auf der Klassenfahrt etwas passiert, stellt sich immer die Frage: Sind die Eltern über die Schule versichert, oder müssen sie selbst vorsorgen?

Gesetzliche Unfallversicherung gilt auch für engagierte Eltern

Da es sich bei einer Klassenfahrt oder bei einem Schulausflug naturgemäß um eine schulische Veranstaltung handelt, sind alle Schüler, Lehrer, aber auch außerschulische Begleitpersonen, wie z. B. Eltern, über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, soweit diese im Auftrag der Schule an dem Ausflug teilnehmen. Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Eltern Lehrkräfte als Betreuungspersonen begleiten. Um alle Zweifel auszuschließen, werden die Eltern vor Beginn des Vorhabens schriftlich durch die Schulleitung beauftragt.

Gesetzliche Unfallversicherung zahlt kein Schmerzensgeld


Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für alle Transport-, Behandlungs- und Rehabilitationskosten auf, die im Zusammenhang mit dem Unfall auf der Klassenfahrt entstehen. Sie zahlt allerdings weder Schmerzensgeld noch kommt sie, z. B. bei Freiberuflern, für einen Verdienstausfall auf, der durch den Unfall entsteht. Hierauf ist vorsorglich hinzuweisen.

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