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Dienstag, 27. Januar 2009

Gute Nachricht für Hartz-IV-Empfänger

Viele unserer Eltern werden heute mit Spannung ein Urteil aus Kassel vom Bundessozialgericht erwartet haben. Und das Ergebnis lässt sie hoffen: Die Kürzung der Hartz-IV-Gelder für Kinder auf 60 Prozent der Regelleistung verstößt gegen das Grundgesetz. Die Kinder würden sowohl gegenüber ihren Eltern als auch gegenüber den Kindern von Sozialhilfeempfängern benachteiligt.
Nun muss neu berechnet und das Ergebnis dem Bundesverfassungsgericht zur abschließenden Bewertung vorgelegt werden. Das dauert zwar noch und auch das Ergebnis ist noch unklar, aber - so schätzen es viele Medien ein - ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit ist getan.

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