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Mittwoch, 20. August 2008

Religionsunterricht in Klasse 1

Liebe Eltern der 1. Jahrgangsstufe,

jeden Dienstag und Donnerstag spielen sich in der 1. Stunde die gleichen Szenen ab: Es erscheinen Kinder zum Religionsunterricht, die eigentlich keinen Unterricht haben.
Deshalb lege ich Ihnen noch einmal die Regelung für den Religionsunterricht schriftlich vor, weil mündliche Erklärungen zu keiner erkennbaren Lösung geführt haben.

Also:

1. Der Religionsunterricht liegt am Rand des Stundenplans, weil er von außerschulischen Kräften erteilt wird.
2. Es wird ein christlicher Religionsunterricht für all diejenigen Kinder erteilt, die diesen Religionsgemeinschaften angehören (Katholiken und Protestanten).
3. Für alle anderen Kinder beginnt der Unterricht erst um 8.45 Uhr.
4. Wenn Sie dennoch wünschen, dass Ihr Kind am christlichen Unterricht teilnimmt, bedarf es eines schriftlichen, formlosen Antrags.
5. Wenn Sie in dieser Zeit (8.00 Uhr bis 8.45 Uhr) einen Betreuungsbedarf haben, können wir diesem für 25 Kinder – wiederum auf schriftlichen Antrag – nachkommen.

Es ist nicht möglich, dass Sie uns Ihr Kind in der unterrichtsfreien Zeit einfach übernehmen. Wir sind personell nicht in der Lage, alle Kinder zu betreuen.

Ich bitte, die beschriebene Regelung zu beachten.

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