Dieses Blog durchsuchen

Freitag, 30. November 2007

Beratungs- und Förderzentrum: Vereinbarungen

Die Geschwister-Scholl-Schule erfüllt eine Forderung der PISA-Studien in anerkannt vorbildlicher Weise: Jedem Kind die Förderung zukommen zu lassen, die es aufgrund seiner Begabungs- und Lebensvoraussetzungen benötigt. Das reicht von der Unterstützung bei Kindern mit Lernverzögerungen bis hin zur Hochbegabtenförderung. Keine leichte Aufgabe - zumal wir immer noch eine personelle Unterversorgung von mindestens 20 Stunden zu verkraften haben, die die Fördermöglichkeiten einschränkt.

Eine wesentliche Stütze dieser Fördermöglichkeiten leisten die KollegInnen aus dem Beratungs- und Förderzentrum der August-Hermann-Francke-Schule.
Beratung von Eltern, Schülern und LehrerInnen und die entsprechende Förderung, auch zur Vermeidung von Nichtversetzung und Förderschulbedürftigkeit, sind ihre wesentlichen Aufgaben. Beratung und Förderung - nicht die Vorwegnahme einer Förderschulüberprüfung! Dieses Missverständnis darf sich in keinem Kopf festsetzen.

Damit ihre Tätigkeit für alle Interessierten transparent wird, haben wir die von Frau Keck, Konrektorin an der August-Hermann-Francke-Schule, zusammen gestellten Vereinbarungen hier wiedergegeben.

Modalitäten der Kooperation zwischen Beratungs- und Förderzentrum und der allgemein bildenden Schule.

1. Ein Antrag auf Beratung und Förderung sollte gestellt werden, wenn bei einer Schülerin, einem Schüler über einen längeren Zeitraum Auffälligkeiten deutlich werden, die durch Fördermaßnahmen der Schule nicht behoben werden konnten.

2. Bei Unsicherheiten, ob ein BFZ-Antrag gestellt werden sollte, kann ein informelles Gespräch zwischen BFZ-Lehrkraft und KlassenlehrerIn vorab stattfinden.

3. Die Eltern sind bereits durch eine intensive Elternarbeit der allgemeinbildenden Schule über die Schwierigkeiten ihres Kindes informiert worden.

4. Förderpläne und die Dokumentation bereits erfolgter Fördermaßnahmen der allgemeinbildenden Schule liegen dem BFZ-Antrag bei.

5. Die KlassenlehrerIn stellt im Einvernehmen, d.h. mit der Unterschrift der Eltern, einen Antrag auf Beratung und Förderung an die August-Hermann-Francke-Schule. Die Schulleitung der allgemeinbildenden Schule unterschreibt diesen Antrag. (Formblatt laut Richtlinien)

6. Als erstes im Beratungsprozess führt die BFZ-Lehrkraft ein intensives Gespräch über die Schülerin, den Schüler mit der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer zur Beschreibung der Situation und Hypothesenbildung.

7. Danach erfolgt mindestens eine Unterrichtshospitation durch die BFZ-Lehrkraft, wenn möglich in mehreren Fächern. Unterrichtshospitationen sind ständiger Bestandteil des Beratungs- und Förderungsprozesses, zum einen zwecks Diagnose im täglichen Lernumfeld, zwecks Vergleichs zum Leistungsstand und Verhalten der MitschülerInnen.

8. Es folgt ein Elterngespräch durch die BFZ-Lehrkraft zur Abklärung der Sicht der Erziehungsberechtigten und der außerschulischen Lernbedingungen. Bereits initiierte therapeutische Maßnahmen sollten geklärt werden und eine gegenseitige Entbindung der Schweigepflicht soll eine Kooperation aller mit dem Kind arbeitenden Personen ermöglichen.

9. Die BFZ-Lehrkraft führt eine Lernstandserhebung und eine Diagnose möglicher Ursachen der Schwierigkeiten durch.

10. Mit der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer und aller im Lernprozess wichtigen Personen wird gemeinsam ein Förderplan, als Grundlage der Fördermaßnahmen und der Kooperation aller Beteiligter geschrieben.

11. Allen Beteiligten wird eine Kopie des Förderplans ausgehändigt.

12. Dieser Förderplan wird in zeitlich festgelegten Abständen gemeinsam evaluiert und fortgeschrieben.

13. Die BFZ-Lehrkraft ist die Koordinatorin, der Koordinator für alle am Förderplan beteiligten Personen und Institutionen.

14. Die Lehrkraft der allgemein bildenden Schule verpflichtet sich regelmäßig mit der BFZ-Lehrkraft Gespräche über die Entwicklung des Kindes zu führen und diese von entscheidenden Veränderungen zu informieren.

15. Ein Fall ist dann abgeschlossen, wenn alle am Förderplan beteiligten Personen und Institutionen eine Förderung für nicht mehr als sinnvoll erachten.

16. In Schulen mit sehr hohem Beratungsbedarf sollen feste Sprechzeiten eingerichtet werden, die nach dem Unterrichtsende liegen.

17. In diesen Schulen sollten den BFZ-Lehrkräften ein Raum zur Förderung und Beratung, sowie ein Fach im Lehrerzimmer zur Verfügung stehen.

18. Eine Übersicht über vorhandene Förderangebote und das Förderkonzept der Schule steht den BFZ-Lehrkräften zur Verfügung.

Keine Kommentare: