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Montag, 24. August 2009

Zweifacher Einschulungstermin 2009/2010

In einem Schreiben zur Ausweitung des Vorlaufkurses teilt das Hessische Kultusministerium mit, dass in diesem Schuljahr zwei Schulanmeldetermine durchgeführt werden sollen:
1. Im September/Oktober 2009 für einzuschulende Kinder im Schuljahr 2010/11 mit Beginn des Vorlaufkurses im November 2009, und
2. im März/April 2010 als Schulanmeldetermin für einzuschulende Kinder für das Schuljahr 2011/2012 mit Beginn des Vorlauufkurses im August 2010.

Grund für diese Maßnahme ist die Verlängerung des Sprachvorlaufkurses auf ein ganzes Jahr für solche Kinder, die sprachlich noch gefördert werden müssen. Die erfolgreiche Arbeit in den bisherigen Kursen habe diese Maßnahme als notwendig erscheinen lassen.

So soll zukünftig auch die Schulanmeldung auf März/April vorverlegt werden.

Diese überraschende Ankündigung wirft eine Reihe bisher unbeantworteter Fragen auf:

- Mit welcher Zuverlässigkeit kann die Schulfähigkeit eines ca 4 1/2jährigen Kindes beurteilt werden?
- Wie steht es bei dieser Regelung mit dem Zusammenwirkung von Kindergarten und Schule? Wo liegen die Verantwortlichkeiten, wo Verbindlichkeiten bei unterschiedlicher Trägerschaft?
- In welchem zeitlichen Umfang und inhaltlicher Ausgestaltung werden diese Vorlaufkurse durchgeführt?
- Wie werden diese Kurse personell und sachlich ausgestattet?

Die Ministerin appelliert am Ende ihres Schreibens an die Schulleitungen die beabsichtigten Regelungen in positiver Weise an die betroffenen Kinder heranzutragen.
Die Zweifel, ob das in der nun vorgestellten Weise gelingen kann, sind bei der Schulleitung erheblich.

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