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Freitag, 5. Dezember 2008

Augen zu!

Heute kam aus dem Hessischen Kultusministerium die unmissverständliche Weisung: Zukünftig dürfen keine Augenuntersuchungen bei Grundschulkindern von Krankenkassen und Augenoptikern in der Schule durchgeführt werden. Begründung: Eine beeinflussende Werbung für die durchführende Krankenkasse sei nicht auszuschließen.
Als ob wir es nicht mit mündigen Eltern zu tun hätten, die sehr wohl für sich selbst entscheiden können, ob sie eine Krankenkasse beeinflusst oder nicht.
Die Schulleitung bedauert diese Entscheidung, da in den Untersuchungen, die wir auch an unserer Schule ermöglichten (übrigens mit dem ausdrücklichen Hinweis, Werbung zu unterlassen!), jeweils Kinder ermittelt werden konnten, die Störungen in der visuellen Wahrnehmung aufwiesen und einer augenärztlichen Untersuchung zugeführt wurden.
Wurde in der Entscheidung des HKM einer wirkungsvollen Lobby nachgegeben?

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